Bild: Gemeinde Ostercappeln
Die Gemeinde Ostercappeln plant die Neugestaltung und Aufwertung des Kirchplatzes – ein Projekt, das auf vielfachen Wunsch aus Bürgerschaft und Politik nach intensiver Bürgerbeteiligung vom Gemeinderat am 18. Dezember 2024 zur Umsetzung beschlossen wurde.
Ziel der Maßnahme ist es, die Ergebnisse aus den von den Bürgerinnen und Bürgern erarbeiteten Vorschlägen umzusetzen:
• Aufenthaltsqualität erhöhen
• Eine autoarme Gestaltung erreichen
• Barrieren abbauen
• Mit einer Aufwertung eine langfristige Nutzung garantieren
• Notwendige Sanierungen durchführen
• Fördergelder für die Umsetzungsfinanzierung akquirieren
Geplant ist die Umsetzung des Ratsbeschlusses auf Basis von Planungsvariante 2: Der Kirchplatz soll autoarmer, attraktiver und moderner werden, ohne seine denkmalgerechte Grundstruktur zu verlieren.
Geplante Maßnahmen im Überblick:
• 10 Stellplätze nördlich des Gastronomieaußenbereichs
• Kirchplatz bleibt umfahrbar
• Reihe der Absperrpoller wird umgesetzt, daher keine Stellplätze mehr zwischen innerem Kirchplatz und Kirchenschiff
• 20 Stellplätze für Fahrräder in Sichtweite (Gastronomiebereich und Aufenthaltsbereich innerer Kirchplatz), mit Lademöglichkeiten
• Fontainenfeld auf dem inneren Kirchplatz, Befahrbarkeit für Veranstaltungsmöglichkeiten gegeben
• Trinkwasserspender auf dem inneren Kirchplatz
• Barrierefreie Gestaltung des inneren Kirchplatzes
• Boulebahn verbleibt am ursprünglichen Platz
• Neue, unterschiedlich angelegte Sitzgelegenheiten
• Zusätzliche und naturnahe Bepflanzung
• Kleine Bühne für Veranstaltungen
• Einrichtung einer provisorischen Umgestaltung der Außengastronomie als Übergangslösung zur Verbesserung der jetzigen Gesamtsituation bis zum Baubeginn (bereits umgesetzt)
Die Gemeinde hat die Bestätigung einer Förderung von 500.000 Euro erhalten, das sind 89,91 % der Gesamtkosten, inklusive Planungsleistungen von ca. 70.000 Euro. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt rund 56.000 Euro, wovon 35.000 Euro ohnehin für notwendige Instandhaltungen anfallen. Damit beläuft sich der tatsächliche Investitionsaufwand für Ostercappeln auf nur etwa 21.000 Euro.
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Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss
Nun steht ein Bürgerbegehren im Raum, das diesen Ratsbeschluss wieder aufheben will. Welche Konsequenzen hätte ein Erfolg dieses Bürgerbegehrens?
• Alle geplanten Maßnahmen entfallen vollständig
• Die zugesagten Fördermittel von 500.000 Euro müssten an das Land Niedersachsen zurückgegeben werden
• Das Provisorium der Außengastronomie (auf Vorschlag der Anlieger umgesetzt) würde abgebaut, da es nur eine Übergangslösung war zur Verbesserung der jetzigen Gesamtsituation bis zum Baubeginn
• Die alte Verkehrs- und Parksituation würde wiederhergestellt
• Kosten für bereits erfolgte Planungsmaßnahmen und anstehende Sanierungsarbeiten müssen ohne Fördermittel getragen werden
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Die Abstimmung im Detail
Die entscheidende Frage lautet:
„Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 18.12.2024 (Umgestaltung des Kirchplatzes Ostercappeln) aufgehoben und nicht umgesetzt wird?“
• Für einen Erfolg des Bürgerbegehrens muss mit „Ja“ gestimmt werden
• Wer für die Umsetzung der Umgestaltung des Kirchplatzes laut Gemeinderatsbeschluss ist, stimmt mit „Nein“
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Mehrheit „Ja“ –Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses |
Mehrheit „Nein“ – Beibehaltung des Gemeinderatsbeschlusses |
| Ausschreibungen und Bauleistungen dürfen nicht vergeben werden | Ausschreibungen und Bauleistungen dürfen vergeben werden; Ausführungsplanung wird zeitnah angestoßen. Geplant wäre, die Umsetzung des Projektes bis zur Kirmes 2026 abzuschließen. |
| Geplante Umgestaltung des Kirchplatzes findet nicht statt | Geplante Umgestaltung des Kirchplatzes findet statt, Detailfragen z. B. Fahrradabstellflächen, Gestaltungselemente) werden in Ausführungsplanung berücksichtigt |
| Bereits bewilligte Fördergelder in Höhe von 500.000 € müssen zurückgegeben werden | Bereits bewilligte Fördergelder in Höhe von 500.000 € können für das Vorhaben genutzt werden |
| Provisorische Lösung für Gastronomie-Außenbereich (auf Vorschlag der Anlieger umgesetzt) muss zurückgebaut werden | Provisorische Lösung für Gastronomie-Außenbereich (auf Vorschlag der Anlieger umgesetzt) bleibt bis zur endgültigen Umsetzung bestehen |
| Dringlichste Instandhaltungsarbeiten (z. B. technische Sanierung Elektroanlage) müssen ohne Förderung durchgeführt werden | Umfassende technische Sanierung der Elektroanlage kann in der Vorhabensplanung durchgeführt werden, Finanzierung durch Förderung gedeckt |
| Kosten für bereits entstandene Planungsleistungen müssen zusätzlich ohne Förderung finanziert werden | Kosten für bereits entstandene Planungsleistungen sind über die Förderung gedeckt |
Weitere Informationen, Konzeptpläne und Fakten sind auf der Internetseite der Gemeinde Ostercappeln abrufbar unter: Politik & Verwaltung → Aktuelles → Aktuelle Meldungen → Bürgerbegehren zur Umgestaltung des Kirchplatzes in Ostercappeln.
Für die Fraktion der CDU im Gemeinderat Ostercappeln, Britta Bauder

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