Neugestaltung Kirchplatz Ostercappeln

22.03.2025

Zielkonzept mit Arbeitskreisen (Anlieger*innen, Bürger*innen, Grundstückseigentümer*innen, Politk. Kirche) erstellt!

Kaum eine Entscheidung hatte im Rat der Gemeinde Ostercappeln eine so lange Vorlaufzeit wie dieses, von der Bevölkerung immer wieder gefordertes Projekt.

Zahlreiche Arbeitskreise (Anlieger*innen, Bürger*innen, Grundstückseigentümer*innen, Politk. Kirche) haben stattgefunden, um Ideen und Wünsche zu sammeln und in einem Zielkonzept festzuhalten. Erst danach wurden Planungsleistungen beauftragt, die konkretere Maßnahmen, basierend auf dem Zielkonzept zum Inhalt hatten. 

Die Planerin hat viele Ideen aus dem Zielkonzept eingebaut, anschließend wurden die Pläne ausführlich allen Beteiligten vorgestellt. Zu dieser ersten Vorstellung (Variante 1) wurden seitens der Anlieger verschiedene Bedenken  sowie weitergehende Wünsche geäußert. Die daraufhin erstellte zweite Variante wurde ebenfalls präsentiert und vorgestellt.

Der Ortsrat Ostercappeln hat von Beginn an Variante 1 favorisiert und dies in einem Beschluss, getragen von allen Fraktionen zum Ausdruck gebracht. Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Lambertus hat sich ebenfalls für Variante 1 ausgesprochen.

Fast alle sahen in dieser Variante eine tolle Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Kirchplatz.

Nach dem entsprechenden Ratsbeschluss haben sich aus der Bevölkerung, insbesondere aber von den Anliegern Bedenken ergeben die dazu geführt haben, dass sich der Kirchenvorstand nunmehr für Variante 2 ausgesprochen hat.

Da der Kirchplatz nicht ohne Zustimmung durch den Eigentümer (Kath. Kirchengemeinde Ostercappeln) verändert werden kann, haben sich der Ortsrat Ostercappeln und der Rat der Gemeinde Ostercappeln nunmehr dem Kirchenvorstandsbeschluss angeschlossen und ebenfalls den Umbau nach Variante 2 beschlossen. 

Auch diese Variante beinhaltet, dass sich die Aufenthaltsqualität im Bereich Kirchplatz Ostercappeln deutlich verbessert und die Interessen der Bevölkerung und der Anwohner*innen weitgehend berücksichtigt werden.

Letztlich kann eine gemeinsame Lösung nur gefunden werden, wenn alle Beteiligten bereit sind, einen Schritt aufeinander zuzugehen. Dies bedeutet sicher, dass man von der eigenen Idealvorstellung ein wenig abweichen muss.

Nun haben trotz aller Bemühungen eine Gruppe von Bürger*innen das Verfahren zu einem Bürgerbegehren angestoßen. Aktuell werden Unterstützungsunterschriften gesammelt.

Was allerdings bei der gegebenen Fragestellung nicht deutlich wird ist, dass, sollte das Bürgerbegehren erfolgreich sein, ein Rückbau der aktuellen Situation zwangsläufig erfolgen muss. Das bestehende Provisorium ist weder genehmigt noch genehmigungsfähig. Leider wird das so ohne Weiteres nicht deutlich.

Die CDU steht weiterhin zur Umbauvariante 2, die nach einem längeren Planungs- und Bürgerbeteiligungsverfahren entwickelt worden ist. 

Wittlager Kreisblatt, 24.03.2025