Ergebnis aus den Sondierungsverhandlungen von CDU, CSU und SPD

08.03.2025

CDU, CSU und SPD einigen sich darauf noch vor der Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages folgende Maßnahmen umzusetzen:

1. Die Verteidigungsausgaben im Einzelplan 14 werden in der Höhe von 1 Prozent des BIP  innerhalb  des  Geltungsbereichs  der  grundgesetzlichen  Schuldenbremse abgebildet. Darüber hinaus gehende Ausgaben  für Verteidigung im Einzelplan 14
werden nicht bei der Schuldenbremse angerechnet.
2. Es  wird  ein  Sondervermögen  Infrastruktur  Bund/Länder/Kommunen  geschaffen, das mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro ausgestattet wird und eine Laufzeit von 10 Jahren hat. Dieses Sondervermögen soll für Investitionen in die Infrastruktur
dienen.  Dies  umfasst  insbesondere  Zivil- und  Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur,  Krankenhaus-Investitionen,  Investitionen  in  die Energieinfrastruktur, in die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in Forschung und Entwicklung und Digitalisierung. Davon sollen 100 Milliarden Euro den Ländern und Kommunen für die o. g. Bereiche zur Verfügung stehen.
3. Die Schuldenbremse wird dahingehend konkretisiert, dass den Ländern zukünftig eine jährliche Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des BIP ermöglicht wird.
4. Die Mittel aus dem Sondervermögen Bundeswehr müssen zügig abfließen. Deshalb werden CDU/CSU und SPD noch im ersten halben Jahr  nach  der  Regierungsbildung  ein  Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz  für  die  Bundeswehr,  sowie  eine
Prioritätenliste mit schnell zu beschaffenden Rüstungsgegenständen vorlegen, die die  Verteidigungsbereitschaft  unseres  Landes  schnell  und  effizient  erhöhen.  Die Prioritätenliste wird in enger Abstimmung mit dem BMVg entworfen.
6. Die erforderlichen einfachgesetzlichen Regelungen zu 1, 2 und 3 werden zu Beginn der 21. Wahlperiode umgesetzt.
7. Es  wird eine  Expertenkommission  eingesetzt,  die  einen  Vorschlag  für  eine Modernisierung  der  Schuldenbremse  entwickelt,  die  dauerhaft  zusätzliche Investitionen  in  die  Stärkung  unseres  Landes  ermöglicht.  Auf  dieser  Grundlage wollen wir die Gesetzgebung Ende 2025 abschließen.