1. Die Verteidigungsausgaben im Einzelplan 14 werden in der Höhe von 1 Prozent des BIP innerhalb des Geltungsbereichs der grundgesetzlichen Schuldenbremse abgebildet. Darüber hinaus gehende Ausgaben für Verteidigung im Einzelplan 14
werden nicht bei der Schuldenbremse angerechnet.
2. Es wird ein Sondervermögen Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen geschaffen, das mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro ausgestattet wird und eine Laufzeit von 10 Jahren hat. Dieses Sondervermögen soll für Investitionen in die Infrastruktur
dienen. Dies umfasst insbesondere Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-Investitionen, Investitionen in die Energieinfrastruktur, in die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in Forschung und Entwicklung und Digitalisierung. Davon sollen 100 Milliarden Euro den Ländern und Kommunen für die o. g. Bereiche zur Verfügung stehen.
3. Die Schuldenbremse wird dahingehend konkretisiert, dass den Ländern zukünftig eine jährliche Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des BIP ermöglicht wird.
4. Die Mittel aus dem Sondervermögen Bundeswehr müssen zügig abfließen. Deshalb werden CDU/CSU und SPD noch im ersten halben Jahr nach der Regierungsbildung ein Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die Bundeswehr, sowie eine
Prioritätenliste mit schnell zu beschaffenden Rüstungsgegenständen vorlegen, die die Verteidigungsbereitschaft unseres Landes schnell und effizient erhöhen. Die Prioritätenliste wird in enger Abstimmung mit dem BMVg entworfen.
6. Die erforderlichen einfachgesetzlichen Regelungen zu 1, 2 und 3 werden zu Beginn der 21. Wahlperiode umgesetzt.
7. Es wird eine Expertenkommission eingesetzt, die einen Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenbremse entwickelt, die dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung unseres Landes ermöglicht. Auf dieser Grundlage wollen wir die Gesetzgebung Ende 2025 abschließen.
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