Bebauungsplan Nummer 78 Windpark Schwagstorf- Repowering“

06.04.2025

Der Ausbau von erneuerbaren Energien im Sinne einer zukunftsfähigen Energie ist ein Schwerpunkt der Gemeinde Ostercappeln.

 

Im Jahr 2003 ist der erste Windpark in Schwagstorf mit 12 Anlagen mit einer Nabenhöhe von 114 Meter, 150 Meter Gesamthöhe und einer Leistung von insgesamt 18 MW errichtet worden.
Die Beratungen für das Repowering im Windpark Schwagstorf beschäftigen den Ortsrat Schwagstorf und den Gemeinderat Ostercappeln schon seit März 2023.

Der Ausbau von erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie, im Sinne eine zukunftsfähigen Energiewirtschaft ist ein Energie- und Klimapolitischer Schwerpunkt der Gemeinde Ostercappeln zur Vermeidung des Ausstoßes von CO2.

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG plant die Errichtung von 9 WEA des Typs Enercon E-160 EP5E3 mit einer Nabenhöhe von 167 Meter und 160 Meter Rotordurchmesser bei 247 Meter Gesamthöhe mit einer Gesamtleistung von zirka 50 Megawatt. Hierdurch wird die produzierte elektrische Leistung im bestehenden Windpark dann 3-mal so hoch wie bisher.

Im Zuge der Errichtung der geplanten WEA werden die bestehenden 12 WEA außer Betrieb genommen und anschließend inklusive der nicht mehr benötigten Nebenanlagen und befestigten Erschließungsflächen zurückgebaut und wieder ihrer ursprünglichen landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt.
Hierdurch wird ein Kompensations-Überschuss von 414 Werteinheiten erzielt und keine Kompensation für den Eingriff in den Naturhaushalt notwendig.Durch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch das geplante Vorhaben erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde auf Grundlage der Dümmervereinbarung ein Ausgleich in Größe von10,6 ha.
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß Paragraph 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 Bau GB eingegangenen Stellungnahmen führten in der Gesamtabwägung zu keinen größeren Einsprüchen. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme
abgegeben.
Projektträger neuer Windkraftanlagen dürfen betroffene Kommunen seit Anfang 2021mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowatt an der Ausbeute beteiligen. Laut Literatur kann für den hier geplanten Anlagentyp nach einem Abschlag für gegenseitige Verschattung, Ausfällen und Ausschaltung wegen Artenschutz mit zirka 30.000 € pro Windanlage und Standort gerechnet werden
Als betroffen gilt eine Kommune dann, wenn sich ihr Gebiet innerhalb von 2,5 Kilometer um ein Windrad befindet, sind es mehrere Kommunen, werden die Zahlungen entsprechend dem Flächenanteil aufgeteilt.
Im Wegenutzungsvertrag ist unter anderem geregelt, dass nach Abschluss der Bauarbeiten eine gemeinsame Abnahme und einvernehmliche Schadensumfangfeststellung mit der Gemeinde, der EnBW und dem fachkundigen Ingenieur erfolgt.
Nach Abschluss der einvernehmlich festgestellt Wiederherstellungsmaßnahmen an den Wegen erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Arbeiten, festgestellte Mängel sind innerhalb von 4 Wochen zu beseitigen.

Der Gestattungsvertrag über die Kabelverlegung regelt die Verlegung der Kabel für die Erschließung der Windenergieanlagen im Windpark Schwagstorf. Der Rotor einer Windenergieanlage überfliegt nach derzeitigem Stand zu einem kleinen Teil ein Straßengrundstück der Gemeinde Ostercappeln. Für die Nutzung der Rotorüberflug Fläche wird mit der Firma EnBW Windkraftprojekte ein Gestattungsvertrag geschlossen der Nutzung, Haftung und Vergütung regelt.

Für die CDU-Fraktion im Gemeinderat
Friedrich Steffen