Fakten zur Windkraft in der Gemeinde Ostercappeln

16.08.2026

Die CDU Ostercappeln begrüßt eine sachliche und transparente Information über die finanzielle Beteiligung der Gemeinde an Windenergieanlagen.

Dazu gehört aber auch, Bestandsanlagen und neue Windenergieprojekte klar voneinander zu unterscheiden.

Für die 14 bestehenden Windenergieanlagen in Ostercappeln besteht aufgrund ihres Alters keine Verpflichtung zur Zahlung der heute geltenden Akzeptanzabgabe. Das Niedersächsische Beteiligungsgesetz gilt für diese Bestandsanlagen nicht rückwirkend. Die Gemeinde hat dennoch die Möglichkeit genutzt und die Betreiber um freiwillige Zahlungen nach § 6 EEG gebeten. Die Betreiber haben den Abschluss entsprechender Vereinbarungen abgelehnt.

Der Eindruck, die Gemeinde Ostercappeln habe mögliche Einnahmen nicht genutzt oder entsprechende Vereinbarungen versäumt, ist deshalb falsch.

Der Grundstückseigentümer in Niewedde, auf dessen Grundstück 2 Windkraftanlagen stehen, hat es schon damals strikt abgelehnt, freiwillig die Nachbarn finanziell zu beteiligen! Anders der Betreiber der anderen, älteren 12 Anlagen. Hier bekommen auch die angrenzenden Grundstückseigentümer auf freiwilliger Basis jährliche Zahlungen.

Für neue Windenergieanlagen ist die Rechtslage eine andere. Hier sieht das niedersächsische Beteiligungsgesetz grundsätzlich eine Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde zugunsten der betroffenen Kommunen vor. Zusätzlich ist eine weitere finanzielle Beteiligung im Gegenwert von 0,1 Cent je Kilowattstunde anzubieten, die den betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern und/oder Kommunen zugutekommen kann.

Diese Regelungen gelten selbstverständlich nicht nur für die geplanten Anlagen am Venner Berg, sondern grundsätzlich ebenso für weitere neue Windenergieprojekte im Gemeindegebiet – beispielsweise in Haaren und Schwagstorf. Auch ein Repowering bestehender Anlagen fällt unter das Beteiligungsgesetz, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei allen Veröffentlichungen muss der Vergleich mit den Nachbargemeinden sollte vollständig dargestellt werden (leider "vergessen" unsere politischen Mitbewerber das gerne): Die aktuell genannten Zahlungen in Bohmte und Bad Essen beziehen sich auf neue Windenergieprojekte beziehungsweise Anlagen, die unter die neuen Beteiligungsregelungen fallen und nicht auf vergleichbare alte Bestandsanlagen. In Bad Essen sind beispielsweise vier neue bzw. neu genehmigte Windenergieprojekte mit insgesamt sieben Anlagen vorgesehen, darunter ein Repowering-Projekt.

Für die CDU Ostercappeln ist daher klar: Wo neue Windenergieanlagen entstehen oder bestehende Anlagen repowert werden, müssen die gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten konsequent ausgeschöpft werden. Die finanziellen Vorteile sollen dabei möglichst den unmittelbar betroffenen Ortschaften und Menschen vor Ort zugutekommen.

Sachlichkeit und Transparenz sind bei diesem Thema wichtig – gerade dann, wenn es um erhebliche Eingriffe vor Ort und die Akzeptanz erneuerbarer Energien geht.

CDU Ostercappeln